Hessen fährt weitgehend runter

Von Gründonnerstag an bis Ostermontag soll das Leben auch in Hessen weitgehend heruntergefahren werden. Auch Schulen sollen an Gründonnerstag geschlossen bleiben, ebenso die öffentliche Verwaltung und viele Betriebe. Das teilte Ministerpräsident Bouffier nach einer Sitzung des hessischen Corona-Kabinetts mit. Dabei ging es um die Umsetzung der jüngsten Bund-Länder-Beschlüsse auf Landesebene.

Für die „Ruhetage“ (Gründonnerstag und Karsamstag) werden derzeit noch die Rechtsgrundlagen erarbeitet. Ob gegebenenfalls die Supermärkte in Hessen an Gründonnerstag geöffnet bleiben, ließ Bouffier noch offen. Der Betrieb in den Impf- und Testzentren müsse selbstverständlich weiterlaufen, so Bouffier. 

Bereits ab kommendem Montag (29. März) wird in Hessen kein Terminshopping im Einzelhandel („click & meet“) mehr möglich sein. Es wird wieder umgestellt auf „click & collect“ – also online oder telefonisch bestellen und vor Ort abholen.Buchläden, Gartenmärkte und körpernahe Dienstleistungen – wie etwa Friseure – bleiben in Hessen unabhängig von der Inzidenz geöffnet,so der Beschluss. 

Die neuen Regeln für HESSEN im Überblick

Außerdem gelten ab Montag – bis vorerst 18. April – folgende Regeln in Hessen: 

  • Die Kontaktbeschränkungen bleiben ebenfalls bestehen. Im öffentlichen Raum dürfen sich weiterhin nur maximal 5 Personen aus 2 Haushalten treffen, Kinder bis 14 Jahre zählen dabei nicht mit. Im privaten Bereich bleibt Hessen bei einer entsprechenden Empfehlung. 
  • Die sogenannte Notbremse bei einer Inzidenz über 100wird landesweit einheitlich per Verordnung umgesetzt.
  • Gruppensport unter freiem Himmel soll für Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren weiter möglich sein, teilte Bouffier mit. Der Individualsport ist entsprechend der Kontaktregel weiter möglich (innen und außen). Auch Fitness-Studios können laut Bouffier weiterhin öffnen –  unter den geltenden Auflagen und mit Terminvergabe.  
  • Zoos, botanische Gärten und Museen unter freiem Himmel bleiben geöffnet. Entsprechende Angebote in geschlossenen Räumen können für den Publikumsverkehr nicht öffnen.
  • Die Kreise können bei steigenden Inzidenzen auf ihre Lage vor Ort mit weiteren Maßnahmen reagieren. Möglich sind dann beispielsweise auch nächtliche Ausgangssperren zwischen 21 und 05 Uhr. Schulschließungen sind weiterhin nur mit Zustimmung des Landes bzw. des staatlichen Schulamts möglich. 
  • Ab dem 01. April sollen zudem die Besuchsmöglichkeiten in Alten- und Pflegeheimen auf 2 Personen pro Tag erweitert werden. 

Modellprojekt zu Öffnungen geplant 

Es soll in Hessen modellhaft erprobt werden, wie sich eine teilweise Öffnung des öffentlichen Lebens in Städten oder Regionen mit niedrigen Inzidenzen in Verbindung mit einem Testregime auf die Infektionszahlen auswirkt. Konkret könnten getestete Bürger dann beispielsweise ins Theater oder zum Einkaufen gehen